Externer Gefahrgutbeauftragter
Laut Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen (GbV) sind Unternehmer und Inhaber von Betrieben, dessen Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter umfasst, verpflichtet, mindestens einen Sicherheitsberater für die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeauftragter) schriftlich zu bestellen.
Als externer Gefahrgutbeauftragter möchte ich Sie in dieser verantwortungsvollen Aufgabe unterstützen.
Profitieren Sie von meinen Dienstleistungen:
- Beratung bei der Anschaffung von Gefahrgutfahrzeugen und Gefahrgutausrüstung
- Beratung bei Gefahrguttransporten
- Betriebliche Gefahrgutorganisation
- Unterweisung von Mitarbeitern
- Schulung beauftragter Personen
- Beratung bei Gefahrgutfragen
- Erstellung des Jahresberichtes
- Bearbeitung von Anhörungen
- Beratung bei Auswahl der Verpackung
- Unterstützung bei Klassifizierungsfragen